Tarife

 

Tarifkonzept Bürgerbus

Der Bürgerbus Herdecke hat ein eigenes Tarifkonzept im Sinne eines Inseltarifs. Fahrausweise und Tarife im ÖPNV (VRR etc.) haben im Bürgerbus keine Gültigkeit.

Im Bürgerbus gibt es – mit Wirkung ab 1.Feb.23 – ausschließlich folgende Tarife:

Einzelfahrt Erwachsene € 2,40
Kinder von 6 bis 14 Jahren € 1,50
Kinder unter 6 Jahren frei
Schwerbehinderte/Begleiter (s.u.) frei
5er Karte Erwachsene €11,00
5er Karte Kinder € 7,00

Einfache Preisstruktur

Die Tarife des Bürgerbusses sind bewusst einfach strukturiert und übersichtlich. Über die in der Tabelle hinausgehende Ermäßigungen im Sinne von Zeittickets (Tages-/ Wochen-/ Monatskarten) oder Karten für besondere Personengruppen gibt es nicht. Pro Fahrt und zahlungspflichtigem Fahrgast wird ein Fahrausweis ausgegeben. Die Fahrausweise sind nach der Entwertung nicht übertragbar und berechtigen nicht zur Fahrtunterbrechung und/oder Rückfahrt. Die umstiegsfreie Nutzung mehrerer hintereinander liegender Linien ist zulässig.

Schwerbehinderte sowie ggf. deren Begleitperson im Sinne des § 59 (2) Ziffer 1 des Schwerbehindertengesetzes werden bei Vorlage des entsprechenden gültigen Ausweises unentgeltlich befördert.

Für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Kinderwagen steht i. a. eine Rampe zur Verfügung, um einen barrierefreien Einstieg zu ermöglichen.

Kinder unter 6 Jahren müssen stets in Begleitung einer Person sein, die älter als 6 Jahre ist und die Betreuung übernehmen kann.

Handgepäck, Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühle und Hunde werden kostenfrei befördert, soweit deren Mitnahme im Fahrgastraum möglich ist, ohne die Beförderung von Fahrgästen zu beeinträchtigen.

Fahrräder werden zum Preis einer Einzelfahrt für die das Fahrrad führende Person (Erwachsener oder Kind) befördert, wenn hierfür ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Ein Bürgerbus ist im juristischen Sinne ein PKW. Von daher gelten – abweichend vom üblichen Busverkehr – folgende Regeln:

  • Fahrgäste dürfen nur sitzend befördert werden. Es gibt keine Stehplätze.
  • Es dürfen – incl. Rollstuhlfahrern – nur maximal 8 Fahrgäste befördert werden.
  • Es besteht auf allen Plätzen strikte Anschnallpflicht.
  • Kinder unter 12 Jahren müssen in geeigneten Kindersitzen angeschnallt gesichert sein. Hierfür stehen in beschränktem Umfang Sitzerhöhungen zur Verfügung, es dürfen auch eigene geeignete Sitzschalen/-erhöhungen mitgebracht werden.
  • Für Kleinkinder müssen geeignete Babyschalen von den Begleitern mitgeführt werden.
  • Im Bürgerbus gilt selbstverständlich das gesetzliche Rauchverbot.

Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) des Bürgerbusvereins Herdecke e.V. Diese entsprechen weitgehend denen der VER (VRR), soweit sie nicht den besonderen Bedingungen und Erfordernissen des Bürgerbusses Herdecke, wie sie zuvor in ihren Grundzügen genannt sind, Rechnung tragen. Diese ABB können jederzeit vom Bürgerbusverein Herdecke e.V. angefordert werden.